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   BSG - B 3 KR 15/12 R   

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BSG - B 3 KR 15/12 R (https://dejure.org/9999,43863)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Frühchen-Versorgung: Macht Übung den Meister?

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen -

    Das LSG hat auf die unmittelbar gegen die Festsetzung der Mindestmenge auf 14 (Beschluss vom 20.8.2009) und ihre Erhöhung auf 30 Level-1-Geburten (Beschluss vom 17.6.2010) gerichteten Klagen der Kläger getrennt (Beschluss vom 21.12.2011) , nur die Rechtmäßigkeit der Erhöhungsregelung geprüft und deren Nichtigkeit festgestellt (Urteil vom 21.12.2011 - L 7 KA 77/10 KL; Revision des Beklagten - anhängig gewesen unter B 3 KR 15/12 R - zurückgenommen am 23.5.2013) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12

    Dispositionsbefugnis - Elementenfeststellungsklage - Mischverwaltung -

    Ausgangspunkt hierfür ist die bisherige Zahl behandelter Level-1-Frühgeborener, wobei der Senat zur Bewertung des wirtschaftlichen Interesses dem BSG folgt, das von einem Umsatz pro behandeltem Frühchen von 30.000 ?, einem maßgeblichen Gewinn hieraus von 25% und von der Zugrundelegung des zu erwartenden Gewinns von drei Jahren ausgeht (BSG, Beschluss vom 8. August 2013 -B 3 KR 15/12 R; also prognostizierte Jahreszahl an Frühchen x 30.000 ? x ¾= prognostizierte Jahreszahl an Frühchen x 22.500 ?).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 7 KA 85/13

    Änderung des Gegenstandswerts - Gegenstandswert - Verfahren - Hauptsache -

    (B 3 KR 15/12 R) zurückgenommen.

    § 52 Abs. 4 GKG praktiziert (siehe Urteil vom 18. Dezember 2012, B 1 KR 34/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 68), fragt der 3. Senat des Bundessozialgerichts nach dem konkreten wirtschaftlichen Wert der Sache (siehe Beschluss vom 8. August 2013, B 3 KR 15/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 9 sowie Urteil vom 12. September 2012, B 3 KR 10/12 R [Knie-TEP], zitiert nach juris, dort Rdnr. 72).

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